Häufig gestellte Fragen und Antworten zu unseren Quartieren in Uelzen und Bad Bevensen
Handelt es sich um „Betreutes Wohnen“?
Wir verwenden den Begriff „Betreutes Wohnen“ nicht, denn es ist nirgends fest definiert, welche Leistungen damit vorausgesetzt und eingefordert werden können.
Generell ist eine Betreuung im Bedarfsfall aber gewährleistet, da Sie für viele Fragen des täglichen Lebens feste Ansprechpartner haben.
Gibt es im Haus einen Aufzug?
Ja, in allen DRK-Wohnhäusern gibt es einen Aufzug. Es handelt sich ja um ein barriere-armes, seniorengerechtes Wohnen, somit ist der Aufzug Voraussetzung.
Wie alt muss ich sein, um bei Ihnen einzuziehen?
Sie müssen kein bestimmtes Lebensalter erreicht haben, um bei uns eine Wohnung zu mieten.
Bewerben Sie sich bei Interesse einfach.
Wofür fallen die Nebenkosten an? Beinhalten diese die Energiekosten für Strom, Wasser und Heizung?
Nein. Die Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, fallen für z. B. Grundsteuern, Versicherung, Wartung der technischen Anlagen, Winterdienst, Treppenhausreinigung, sowie Garten- und Gebäudepflege etc. an. Sie werden gemäß Betriebskostenumlageverordnung nach einem bestimmten Umlageschlüssel auf die Mietparteien verteilt.
Die Energiekosten sind nicht Bestandteil der Nebenkosten.
Für die Versorgung mit Heizung, Wasser und Strom schließen unsere Mieter einen Vertrag direkt mit den Stadtwerken ab.
Muss ich ausziehen, wenn ich sehr krank oder pflegebedürftig werde?
Keinesfalls. Pflege und Versorgung sind auch in der Wohnung möglich. Hier müssen immer die Wünsche des Mieters und die medizinisch notwendigen Maßnahmen individuell ermittelt werden, und dies in Absprache mit dem Arzt, der Kranken- oder Pflegekasse und unserem Pflegedienst. Häufig kommt es vor, dass Mieter selber oder deren Angehörige den Umzug in ein Alten- und Pflegeheim wünschen und vollziehen, ohne dass zuvor unsere Beratung in Anspruch genommen wird. Dies entscheiden Sie selbst und Ihre Angehörigen in aller Freiheit.
Was kostet die Pflege?
Das kann man nicht allgemein sagen. Maßgeblich ist immer der individuelle Bedarf, natürlich auch das Vorliegen eines Pflegegrades. Sprechen Sie für eine Beratung gern die Mitarbeitenden unseres Pflegedienstes an.
Gibt es Freizeitangebote?
Aber ja – viele! Schauen Sie sich doch einmal auf unserer Website www.drk-uelzen.de um, und machen Sie sich ein Bild über die Vielzahl der Angebote in unserem Mehrgenerationenzentrum.
Wer erledigt mir den Haushalt?
Wenn Sie den Haushalt nicht selbst erledigen möchten oder können, ist dies durch unseren Pflegedienst möglich. Die Kosten hängen natürlich vom Umfang ab und auch davon, ob Sie die Leistungen privat in Auftrag geben oder über Ihre Pflegekasse abrechnen können.
Ist ein Hausnotruf-Gerät Teil der Wohnungsausstattung?
Nein, dieses geben Sie auf Wunsch gesondert bei unserem Pflegedienst in Auftrag. Vielfach werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen.
Wer bringt mir das Mittagessen bzw. wo wird dies serviert?
Wenn Sie nicht selber kochen möchten oder können, gibt es die Möglichkeit, kleine Gerichte in unserer Cafeteria einzunehmen. An bestimmten Tagen kochen wir auch eine frische Suppe. Auf Wunsch bringen wir das Essen bei kleinem Kostenaufschlag auch zu Ihnen in die Wohnung. Eine reguläre Gruppenverpflegung wie im Alten- und Pflegeheim gibt es nicht.
Muss ich den Flur putzen?
Nein, die Treppenhaus- und Flurreinigung übernimmt ein Gebäudereinigungsunternehmen für Sie.
Kann ich auch eine Wohnung kaufen?
Nein, dies ist nicht möglich. Es handelt sich ausnahmslos um Mietwohnungen.
Wird die Miete über das Sozialamt aufgestockt, wenn meine Mittel nicht ausreichen?
Nein, eine Aufstockung über das Sozialamt ist grundsätzlich nicht möglich.
Gibt es einen Notdienst?
In der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr werden Sie bei technischen Problemen immer einen unserer Hausmeister erreichen, auch am Wochenende und an Feiertagen. In medizinischen Notfällen oder bei Feuer wählen Sie bitte die 112.
Muss ich ein Betreuungsentgelt zahlen?
Nein, eine solche Gebühr erheben wir nicht.
Gehört ein PKW Stellplatz zur Wohnung? Gibt es eine Tiefgarage?
Gerne vermieten wir Ihnen einen Stellplatz. Carports oder eine Tiefgarage existieren nicht.
Endet der Mietvertrag automatisch, wenn der Mieter verstirbt?
In diesem Fall greift die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. So steht es auch in Ihrem Mietvertrag.