Nebenkosten wofür fallen sie an und was beinhalten sie:

Die Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, fallen für z. B. Grundsteuern, Versicherung, Wartung der technischen Anlagen, Kabelfernsehen sowie Garten- und Gebäudepflege etc. an. Sie werden gemäß Betriebskostenumlageverordnung nach einem bestimmten Umlageschlüssel auf die Mietparteien verteilt. Wir geben lediglich die entstandenen Kosten weiter, es erfolgen keinerlei Aufschläge.

Energiekosten Beinhalten die Nebenkosten die Energiekosten für Strom, Wasser und Heizung?

Nein. Die Energiekosten sind nicht Bestandteil der Nebenkosten. Für die Versorgung mit Heizung, Wasser und Strom schließen unsere Mieter einen Vertrag direkt mit den Stadtwerken ab.


Haben Sie noch weitere Fragen?

Kein Problem, vielleicht finden Sie die passende Antwort in der Rubrik "Häufige Fragen" oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir sind gerne für Sie da!